Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 6. Mai 2009 hat die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von Euro 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie beschlossen.

Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und einer eventuell persönlich gegenüber dem depotführenden Kreditinstitut erklärten Kirchensteuerpflicht am 7. Mai 2009 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Hauptzahlstelle ist die Bayerische Landesbank.

Ein Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer findet nicht statt, wenn eine inländische natürliche Person dem depotführenden Kreditinstitut eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht hat. Entsprechendes  gilt, soweit der Aktionär seiner Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt hat und das Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Der Aktionär erhält von der depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer, den einbehaltenen Solidaritätszuschlag und die gegebenenfalls einbehaltene Kirchensteuer.

Landsberg am Lech, im Mai 2009
Der Vorstand