Allgemeine Einkaufsbedingungen
1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.Unsere “Allgemeinen Einkaufsbedingungen” gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 13 BGB.
2.Unsere Bestellung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser “Allgemeinen Einkaufsbedingungen”, die - selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden - auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Verkäufer gelten. Entgegenstehende oder von unseren „Allgemeinen Einkaufsbedingungen“ abweichende Bedingungen des Verkäufers erkennen wir nicht an. Unsere “Allgemeinen Einkaufsbedingungen” gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers dessen Lieferung oder Leistung annehmen. Soweit wir in der Bestellung auf INCOTERMS Bezugs nehmen, gehen diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen auch den von uns genannten INCOTERMS vor.
2. Bestellung - Auftragsbestätigung
1. Unsere Bestellung ist Antrag im Sinne des § 145 BGB.
2. Jede Bestellung ist sofort nach Zugang, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen, schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung gilt als Annahme der Bestellung. Nicht fristgemäß bestätigte Bestellungen sind nicht bindend.
3. Lieferfrist, Teilleistungen, vorzeitige Anlieferung
1. Der Liefertermin wird von uns jeweils in der Bestellung genannt. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins ist der Eingang der Ware bei der von uns genannten Empfangs- bzw. Verwendungsstelle (Bestimmungsort).
2. Teilleistungen sind ausgeschlossen und gelten bis zu deren Vollständigkeit als nicht erfüllte Leistungen. Auch bei Annahme von Teilleistungen durch uns trägt der Verkäufer evtl. bei uns entstehende Mehrkosten.
3. Bei vorzeitiger Anlieferung (Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin) behalten wir uns vor, die Rücksendung auf Kosten des Verkäufers vorzunehmen. Erfolgt bei vorzeitiger Anlieferung keine Rücksendung, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei uns auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Wir behalten uns im Falle vorzeitiger Anlieferung vor, die Zahlung erst am vereinbarten Fälligkeitstag gemäß Ziffer 9 Abs. 1 vorzunehmen.
4. Transportgefahr, Fracht und Verpackung
1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Verkäufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und jeder Verschlechterung der Ware geht, auch bei Versendung auf unser Verlangen, erst bei Übernahme am Bestimmungsort durch uns oder unsere Erfüllungshilfen auf uns über. Der Bestimmungsort wird dem Verkäufer von uns in jeder Bestellung mitgeteilt.
2. Der Verkäufer trägt, falls nicht anders vereinbart, die Versandspesen bis zur Übernahme durch uns am Bestimmungsort.
3. Der Verkäufer hat die Ware stets gegen Transportschäden zu versichern, und zwar selbst dann wenn sich aus den vereinbarten INCOTERMS etwas anderes ergibt.
5. Ersetzung der Wareneingangskontrolle durch Qualitätssicherungsabreden
1. Der Verkäufer ist verpflichtet, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Qualitätskontrollen hinsichtlich der Ware durchzuführen. Wir unterziehen die Ware nur einer Mindestkontrolle auf offensichtliche Mängel, insbesondere auf Transportschäden. Festgestellte Mängel können innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung beim Verkäufer gerügt werden. Im übrigen ist die gemäß § 377 HGB bestehende Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ausgeschlossen.
2. Für die Bearbeitung der Mängelrüge/Qualitätsmeldung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 50,-- € pro Mängelrüge/Qualitätsmeldung.
6. Haltbarkeitsgarantie, Gewährleistung und Haftung
1. Der Verkäufer übernimmt die Garantie, dass seine Lieferung/Leistung für die Dauer von zwei Jahren ab Gefahrübergang keine Mängel aufweist. Tritt innerhalb von zwei Jahren ab Gefahrübergang ein Mangel auf, ist der Verkäufer verpflichtet, nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern; unsere Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
2. Der Verkäufer ist für die Dauer von 10 Jahren ab Auslieferung der Ware verpflichtet, auf unser Verlangen entsprechende Ersatzteile zu den jeweils gültigen Ersatzteilpreisen zu liefern.
3. Zur Aufrechnung ist der Verkäufer nur berechtigt, soweit seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Bei Pflichtverletzungen gleich welcher Art haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften. Das gilt insbesondere bei einer Verletzung der Vertraulichkeit nach Ziffer 12. Eine Haftungsbeschränkung des Verkäufers erkennen wir nicht an.
7. Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche gegen uns gleich aus welchem Rechtsgrund sind nach Maßgabe der folgenden Regelungen beschränkt: Bei Vorsatz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus. Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung bis zum Bestimmungsort sowie für Zollformalitäten und Zoll sind in diesen Preisen enthalten.
2. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort (Ziffer 13 Abs. 2) nicht berührt.
3. Sind keine Preise in der Bestellung angegeben, gelten die derzeitigen Listenpreise des Verkäufers mit den handelsüblichen bzw. uns gegenüber üblichen Abzügen.
9. Rechnung, Zahlung und Leistungsverweigerungsrecht
1. Die Rechnung hat unter Angabe der Bestellnummer zu erfolgen. Die Bezahlung erfolgt mit 5 % Skonto 14 Tage nach Rechnungs- und Lieferungserhalt; mit 3 % Skonto 30 Tage nach Rechnungs- und Lieferungserhalt, netto 60 Tage nach Rechnungs- und Lieferungserhalt.
2. Bei mangelhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Gegenleistung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zu verweigern. Ist die Gegenleistung bereits erbracht, sind wir berechtigt, die Gegenleistung für andere Lieferungen des Verkäufers zu verweigern, bis der Verkäufer ordnungsgemäß erfüllt hat.
10. Höhere Gewalt
1. In Fällen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Arbeitskampf bei uns oder in Drittbetrieben, u. ä.) oder unabwendbarer Ereignisse, die uns die Abnahme der Ware bzw. Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Abnahme der Ware bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben; ist uns infolge dieser Umstände die Abnahme dauernd unmöglich geworden, sind wir berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Verkäufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
2. Verzögerte Anlieferung durch Vorlieferanten des Verkäufers stellt keinen Fall höherer Gewalt dar und verlängert nicht die Lieferfrist für den Verkäufer.
11. Lieferantenerklärung
1. Auf den Geschäftspapieren des Verkäufers sind die Angaben über den Ursprung der Waren gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1908/73 (Amtsblatt EG L 197 vom 17.07.73, S. 1-6) anzugeben.
12. Geheimhaltung
1. Die Vertragsparteien haben den Vertragsabschluß vertraulich zu behandeln. Der Verkäufer darf in Werbematerialien auf geschäftliche Verbindungen mit uns erst hinweisen, wenn wir für den jeweiligen Einzelfall schriftlich zugestimmt haben.
2. An allen Bestellunterlagen - wie Zeichnungen, Modellen, Vorrichtungen, Mustern u. ä. - behalten wir uns Eigentumsrechte, gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte vor; sie dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, sofern dies nicht für die Ausführung der Bestellung erforderlich ist; gleiches gilt für die hiernach angefertigten Gegenstände. Nach Abwicklung der Bestellung sind uns die Bestellunterlagen und alle etwa zur Ausführung der Bestellung gefertigte Vervielfältigungen hiervon zurückzugeben. Soweit die Bestellunterlagen Dritten zur Ausführung der Bestellung zugänglich gemacht werden müssen, wird der Verkäufer ihnen dieselben Verpflichtungen auferlegen, die ihm uns gegenüber obliegen.
3. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle kaufmännischen oder technischen Einzelheiten die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, während und auch nach der Abwicklung der Bestellung als Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten, solange sie nicht allgemein bekannt sind oder ohne Mitwirkung des Verkäufers allgemein bekannt werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, Unterlieferanten eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen.
13. Schlussbestimmungen
1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11.04.1980.
2. Leistungs- und Erfüllungsort ist der von uns jeweils in der Bestellung angegebene Bestimmungsort.
3. Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Landgericht München I ausschließlich zuständig, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Gerichtsstand für Ansprüche gegen den Verkäufer ist nach unserer Wahl außerdem der Sitz des Verkäufers.
4. Sollte eine Bestimmung dieser “Allgemeinen Einkaufsbedingungen” oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder Vereinbarung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmungen oder Vereinbarung verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
Stand: März 2010