Erklärung zur Unternehmensführung
Der Vorstand der RATIONAL AG berichtet in dieser Erklärung – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß § 289a Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung.
Hier finden Sie die aktuelle Entsprechenserklärung vom Februar 2012.
Hier finden Sie das Archiv der zurückliegenden Entsprechenserklärungen.
Die RATIONAL AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die beide mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Vorstand und Aufsichtsrat der RATIONAL AG arbeiten bei der Leitung und Überwachung des Unternehmens sehr eng und vertrauensvoll zusammen.
Der Vorstand der RATIONAL AG kann sich aus einer oder mehreren Personen zusammensetzen. Aktuell besteht der Vorstand aus vier Mitgliedern. Die Verteilung der Ressorts auf die einzelnen Mitglieder ist im Geschäftsverteilungsplan geregelt.
Hier finden Sie die aktuellen Mitglieder des Vorstands
Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Ressorts. Das einzelne Mitglied des Vorstands führt das ihm zugewiesene Ressort im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Der Vorstand beschließt in der Regel in Sitzungen, die wöchentlich stattfinden sollen. Jedes Mitglied des Vorstands kann die Einberufung einer Sitzung unter Mitteilung des Beratungsgegenstandes verlangen; ebenso kann jedes Mitglied verlangen, dass ein Gegenstand in die Tagesordnung einer Sitzung aufgenommen wird. Der Vorstand beschließt in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außerhalb von Sitzungen mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder.
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge – wie beispielsweise die Festlegung der Jahresplanung, größere Investitionen – beinhaltet die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben.
Dem Aufsichtsrat der RATIONAL AG gehören gemäß Satzung drei Mitglieder an, die von den Aktionären gewählt werden. Die Amtsperioden sind identisch. Dem Gremium gehört eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder an, die – neben ihrer Aktionärseigenschaft - in keiner wesentlichen geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand stehen. Die Amtsperiode des Aufsichtsrats beträgt fünf Jahre, die laufende Amtsperiode endet mit der ordentlichen Hauptversammlung 2014. Der Aufsichtsrat hat aufgrund seiner Größe keine Ausschüsse gebildet. Alle Aufgaben und Entscheidungen werden durch das Gesamtplenum wahrgenommen.
Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Unternehmensinteresse der RATIONAL AG verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenskonflikte, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offen zu legen waren, auf. Der Vorstand hatte keine Aufsichtsratsmandate bei nicht zum Konzern gehörenden börsennotierten Aktiengesellschaften inne.
Hier finden Sie die aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrats
Hier finden Sie den Bericht des Aufsichtsrats
Verantwortungsvolles, nachhaltiges und soziales Handeln ist für die RATIONAL AG seit jeher ein tragendes Element der unternehmerischen Kultur. Hierzu gehört auch die Integrität im Umgang mit Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Aktionären und der Öffentlichkeit.
RATIONAL versteht unter Compliance die Einhaltung von Recht, Gesetz und Satzung sowie die Befolgung der zusätzlichen internen Regelwerke. Darüber hinaus entwickelte die RATIONAL AG auch im Geschäftsjahr 2011 die eigene Corporate Governance weiter und folgt weitestgehend den Regelungen des Kodex in der aktuell gültigen Fassung vom 26. Mai 2010. Weitere freiwillig eingegangene Selbstverpflichtungen gegenüber externen Kodizes und Regelwerken bestehen nicht. Das Unternehmen hat sich selbst ein umfassendes Leitbild gegeben und verfügt über schriftlich niedergelegte Führungsprinzipien. Das Unternehmensleitbild drückt das Selbstverständnis des Unternehmens, seiner Führungsorgane und Mitarbeiter aus. Es befindet sich auf der RATIONAL Website unter der Rubrik „Unternehmen / Philosophie / Das RATIONAL Leitbild“. Es gibt außerdem Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Kunden, Partnern und Kollegen.