Aktionärsstruktur

Aktionärsstruktur der RATIONAL AG:

Festbesitz 71,58 %
Freefloat* 28,42 %


*Definition: Freefloat (gem. Deutsche Börse)

 Mit der Verkettung im Juni 2002 hat die Deutsche Börse die Indexberechnung auf Free-Float-Gewichtung umgestellt. Gleichzeitig wurde die Trennung der verschiedenen Aktiengattungen in allen Indizes vorgenommen, d.h. alle Gattungen eines Unternehmens werden seitdem getrennt betrachtet. Jeweils nur die größere bzw. liquidere Gattung kann in einen Auswahlindex aufgenommen werden. Für die Ermittlung des Streubesitzanteils (so genannter "Freefloat") für die Gewichtung der jeweiligen Aktien-Gattung eines Unternehmens in den Indizes gilt folgende Definition:

1. Alle Anteile eines Anteilseigners, die kumuliert mindestens 5 Prozent des auf eine Aktiengattung entfallenden Grundkapitals einer Gesellschaft ausmachen, gelten als Festbesitz. Als Anteile eines Anteilseigners gelten auch Anteile,

die die Familie des Anteilseigners besitzt
für die ein Pooling vereinbart wurde
an dem der Anteilseigner beteiligt ist
die von einem Dritten für Rechnung des Anteilseigners verwaltet oder verwahrt werden
die einem Unternehmen gehören, das der Anteilseigner i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG kontrolliert.


2. Als Festbesitz gelten - unabhängig von der Höhe der Beteiligung - auch alle Anteile eines Anteilseigners, die einer gesetzlichen oder vertraglichen Sperrfrist von mindestens sechs Monaten hinsichtlich ihrer Veräußerung durch den Anteilseigner unterliegen. Dies gilt nur für die Zeit während der Sperrfrist. Die Anteile i.S.d. Satzes 1 zählen zu den Anteilen für die Berechnung nach Ziffer 1.


3. Nicht als Festbesitz (so genannter "Freefloat" ) gelten - unabhängig von der Höhe der Beteiligung - alle Anteile, die von


Vermögensverwaltern und Treuhandgesellschaften,
Fonds und Pensionsfonds, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften,
Kapitalanlagegesellschaften oder ausländischen Investmentgesellschaften in ihrem jeweiligen Sondervermögen
mit kurzfristigen Anlagestrategien gehalten werden.

Dies gilt nicht, soweit diese Anteile nach Ziffer 1 verwaltet oder verwahrt werden oder für Wagniskapitalgesellschaften (sog. "Venture Capital-Gesellschaften") oder ähnlichen Zwecken dienende Vermögen. Die Anteile i.S.d. Satzes 1 zählen nicht zu den Anteilen für die Berechnung nach Ziffer 1. Die Kriterien nach Ziffer 1 bis 3 finden auch auf Aktiengattungen, die Fremdbesitzbeschränkungen unterliegen, uneingeschränkt Anwendung.

Quelle: Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutschen Börse