Compliance.

Als international tätiges Unternehmen mit einer mittlerweile fünfzigjährigen Tradition genießt RATIONAL einen hervorragenden Ruf als Geschäftspartner. Dies haben wir erreicht, indem wir unser oberstes Unternehmensziel, unseren Kunden überall den höchstmöglichen Nutzen zu bieten, stets verfolgt haben.

Die Einhaltung aller gültigen Gesetze und die Orientierung an international anerkannten Verhaltensstandards sowie ethisch einwandfreies Verhalten sind für uns als Unternehmen und für unsere Mitarbeiter eine Selbstverständlichkeit. Die Achtung von Menschenrechten und die Bekämpfung von Korruption und Bestechlichkeit sind dabei ein wesentlicher Bestandteil. Durch integres, offenes und ehrliches Verhalten gegenüber allen unseren Geschäftspartnern und Stakeholdern positionieren wir uns als zuverlässiger Partner und erhöhen somit die Attraktivität der Zusammenarbeit. Mit einem verbindlich formulierten Code of Conduct (Verhaltenskodex) wollen wir nach innen und nach außen zeigen, von welchem Selbstverständnis und welchen Werten wir uns leiten lassen.

Melde- und Beschwerdeplattform.

Korrektes und gesetzkonformes Verhalten hat für die RATIONAL-Gruppe höchste Priorität. Integrität und Regeltreue entspringen unserem Selbstverständnis und sind zentrale Bestandteile unserer Geschäftstätigkeit. Damit RATIONAL diesem Anspruch noch besser gerecht werden kann, ist es uns wichtig, jederzeit von potenziellem Fehlverhalten innerhalb oder außerhalb der RATIONAL-Gruppe zu erfahren, um dieses abstellen zu können. Die von uns eingeführte Melde- und Beschwerdeplattform bietet die Möglichkeit, etwaige Regelverstöße zu melden. Dieses System steht allen Mitarbeitenden, Lieferanten, Kunden und sonstigen Betroffenen unserer Geschäftstätigkeit, zur Verfügung. Die Meldeplattform ermöglicht eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und den zuständigen Personen innerhalb der RATIONAL-Gruppe – auf Wunsch auch vollständig anonym.

Es wird jede Meldung geprüft. Jede Meldung wird vertraulich behandelt und wir garantieren jedem Hinweisgeber, dass ihm kein persönlicher Nachteil entsteht. Für Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß eindeutig nachgewiesen werden kann. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit durch unsere unabhängige Compliance-Organisation. Nähere Informationen zu unserem Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) finden Sie in unserer Verfahrensverordnung.