Die Beantragung von Fördermitteln kann aufwendig und komplex sein. Viele geben diesen Schritt daher schnell wieder auf. Genau hier kommen die RATIONAL-Fördermittelexperten bei den Veit-Ingenieuren ins Spiel: Die Experten übernehmen die komplette Abwicklung für Sie – von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragstellung bis hin zum Verwendungsnachweis. Die Ersteinschätzung erfolgt unverbindlich und kostenlos.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Dieses Programm wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) durchgeführt und richtet sich an Unternehmen, die ihre Energieeffizienz verbessern und Ressourcen einsparen möchten. Für die RATIONAL-Kochsysteme sind insbesondere zwei Module relevant:
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Bitte beachten Sie daher, dass kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung besteht.
Grundsätzlich können private und kommunale Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland eine Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition handelt. Laut Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission gelten folgende Kriterien:
Förderfähig sind alle Einrichtungen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und diese KMU-Kriterien erfüllen – unabhängig von ihrer Rechtsform. Dazu zählen zum Beispiel eingetragene Vereine (e. V.), gGmbH, gAG, kirchliche und caritative Einrichtungen sowie Kommunalunternehmen.
Die erste Einschätzung, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, erfolgt durch die RATIONAL-Fördermittelexperten bei den Veit-Ingenieuren unverbindlich und kostenlos. So erfahren Sie, ob sich eine Antragstellung für Sie lohnt. Sollte eine Förderfähigkeit gegeben sein, erfolgt die weiterführende Antragsabwicklung im Rahmen einer kostenpflichtigen Beauftragung. Dabei wird immer zuerst ein individuelles Angebot erstellt. Die Grundlage für das Honorar bildet die Investitionssumme, nicht die Anzahl der neu angeschafften Geräte. Je nach Höhe der Investition fällt das Honorar unterschiedlich aus – ab ca. 800 €. Die Kosten machen jedoch nur einen Bruchteil dessen aus, was Sie durch die Förderung einsparen können – eine professionelle Abwicklung rechnet sich also deutlich. Zudem profitieren Sie von einer fachgerechten und fristgerechten Antragstellung.
Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fördermittelexperten bietet zahlreiche Vorteile – nicht nur finanziell, sondern auch durch Zeitersparnis und rechtliche Sicherheit.
Zum einen profitieren Sie von einer schnellen und verlässlichen Einschätzung, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist. Die Experten kennen die aktuellen Förderprogramme im Detail und wissen genau, welche Maßnahme zu welchem Programm passt – inklusive aller formalen Anforderungen. Darüber hinaus übernehmen sie die komplette Antragsabwicklung für Sie: von der Förderfähigkeitsprüfung über die Erstellung und Einreichung der Anträge bis hin zur Kommunikation mit Behörden und dem Verwendungsnachweis. Das spart Ihnen nicht nur Zeit und Aufwand, sondern reduziert auch das Risiko formaler Fehler, die zur Ablehnung oder zu Verzögerungen in der Abwicklung führen könnten.
Kurz gesagt: Sie erhalten kompetente Unterstützung aus einer Hand, erhöhen Ihre Erfolgschancen deutlich und können sich gleichzeitig auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.
Im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft werden Maßnahmen gefördert, die zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz beitragen. Unter die förderfähigen Kategorien fallen unter anderem elektrisch betriebene Backöfen für die Lebensmittelverarbeitung. Konkret betrifft dies die Modelle iCombi Pro , iCombi Classic und iHexagon aus dem Portfolio der RATIONAL-Kochsysteme.
Wichtig zu wissen: Die Förderung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab – ein Anspruch besteht daher nicht automatisch.
Grundsätzlich sind auch alle Nebenkosten förderfähig, die für den Betrieb der Kochsysteme notwendig sind. Die förderfähigen Nebenkosten dürfen maximal 30 % der Kosten für den Erwerb der Anlage betragen. Kosten für die Demontage und Entsorgung von Altanlagen sind nicht förderfähig, die Montagekosten hingegen schon.
Die Höhe der Förderung hängt von der gewählten Maßnahme sowie von der Größe Ihres Betriebs ab.
Im Rahmen von Modul 4 (Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen) erhalten mittlere Unternehmen einen Zuschuss von 10 % und kleine Unternehmen 15 % der Investitionskosten. Voraussetzung ist, dass Bestandsgeräte durch neue Elektrogeräte ersetzt werden, die nachweislich energieeffizienter sind. Das Mindestinvestitionsvolumen für diese Maßnahme beträgt 10.000 Euro.
Modul 6 (Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen) richtet sich ausschließlich an kleine Unternehmen. Hier werden
33 % der förderfähigen Kosten übernommen, wenn ein Gasgerät durch ein neues Elektrogerät ausgetauscht wird. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro.
Für die Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen gilt die KMU-Definition der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission.
Um die Förderung zu beantragen, senden Sie bitte eine E-Mail an antragsunterlagen@veit-ingenieure.de und übermitteln folgende Informationen: Ihre Kontaktdaten und Ansprechpartner, ein Angebot für Neugeräte Ihres RATIONAL-Fachhändlers, ein Foto der Altgeräte inkl. Typenschilder sowie Angaben zur Mitarbeiterzahl und zum Umsatz Ihres Betriebs.
Die Veit-Ingenieure prüfen anschließend kostenlos, ob Ihre Investition förderfähig ist, und informieren Sie über das Ergebnis. Sollte Ihr Neukauf förderfähig sein, erhalten Sie von ihnen im nächsten Schritt eine Vollmacht sowie weitere erforderliche Unterlagen für die Antragstellung.
Die Veit-Ingenieure übernehmen die vollständige Antragserstellung und reichen diese bei der zuständigen Behörde ein. Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu einem Monat, nach dessen Abschluss werden Sie über die Förderzusage informiert.
Nach Installation der Neugeräte unterstützen Sie die Veit-Ingenieure bei der Einreichung der erforderlichen Rechnungen, Zahlungsbelege und des Entsorgungsnachweises für die Altgeräte und erstellen für Sie den vollständigen Verwendungsnachweis.
Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Einreichung aller Unterlagen.
Sobald die Anlage installiert und abgerechnet ist, muss im Rahmen des Verwendungsnachweises auch ein Entsorgungsnachweis beim BAFA eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis ist Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung an den Kunden. Aktuell kann die Entsorgungsbestätigung noch sehr formlos erfolgen. Grundsätzlich darf die Anlage auch veräußert werden. In diesem Fall reduziert sich jedoch der förderfähige Betrag um den erzielten Verkaufserlös.
Den Förderantrag müssen Sie nicht selbst direkt bei der Behörde stellen, sondern das übernehmen unsere Fördermittelexperten bei den Veit-Ingenieuren für Sie. Die Veit-Ingenieure übernehmen für Sie die komplette Antragstellung und reichen alle Unterlagen bei der zuständigen Förderstelle ein. So sind Sie auf der sicheren Seite und sparen Zeit und Aufwand.
Die Bearbeitungszeit kann variieren. Die Rückmeldung der Behörde erhalten Sie in der Regel innerhalb von einem Monat nach Antragstellung. Nach Einreichung aller erforderlichen Dokumente erfolgt die Auszahlung des Förderbetrags üblicherweise innerhalb von drei Monaten. Wir empfehlen, frühzeitig mit der Antragstellung zu beginnen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, der direkt mit der Ausführung zusammenhängt. Planungsleistungen dürfen bereits vor Antragstellung erfolgen.
Nein, eine rückwirkende Antragstellung ist leider nicht möglich. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.