Die Beantragung von Fördermitteln ist oft kompliziert, zeitintensiv und führt schnell zu Frust. Genau deshalb arbeitet RATIONAL mit erfahrenen Fördermittelexperten zusammen: Die Veit Ingenieure übernehmen für Sie die komplette, individuell abgestimmte Abwicklung. Schnell, zuverlässig und unkompliziert für Sie. Sie erledigen alle notwendigen Schritte für Sie, von der Prüfung Ihrer Förderfähigkeit über die Antragstellung bis hin zum finalen Verwendungsnachweis. Ihre Ersteinschätzung zur Förderfähigkeit erfolgt dabei unverbindlich und kostenlos.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Sie mit einem Zuschuss bei der Investition in ausgewählte neue Küchengeräte. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Dieses Programm wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) durchgeführt und richtet sich an Unternehmen, die ihre Energieeffizienz verbessern und Ressourcen einsparen möchten. Für die RATIONAL-Kochsysteme sind insbesondere zwei Module relevant:
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Bitte beachten Sie daher, dass kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung besteht.
Grundsätzlich können private und kommunale Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland die BAFA-Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition handelt. Laut Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission gelten folgende Kriterien:
Förderfähig sind alle Einrichtungen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und diese KMU-Kriterien erfüllen, unabhängig von ihrer Rechtsform. Dazu zählen zum Beispiel eingetragene Vereine (e. V.), gGmbH, gAG, kirchliche und caritative Einrichtungen sowie Kommunalunternehmen.
Die erste Einschätzung, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, erfolgt durch die RATIONAL-Fördermittelexperten bei den Veit-Ingenieuren unverbindlich und kostenlos. So erfahren Sie, ob sich eine Antragstellung für Sie lohnt. Sollte eine Förderfähigkeit gegeben sein, erfolgt die weiterführende Antragsabwicklung im Rahmen einer kostenpflichtigen Beauftragung. Dabei wird immer zuerst ein individuelles Angebot erstellt. Die Grundlage für das Honorar bildet die Investitionssumme, nicht die Anzahl der neu angeschafften Geräte. Je nach Höhe der Investition fällt das Honorar unterschiedlich aus – ab ca. 300€. Die Kosten machen jedoch nur einen Bruchteil dessen aus, was Sie durch die Förderung einsparen können – eine professionelle Abwicklung rechnet sich also deutlich. Zudem profitieren Sie von einer fachgerechten und fristgerechten Antragstellung.
Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fördermittelexperten bietet zahlreiche Vorteile – nicht nur finanziell, sondern auch durch Zeitersparnis und rechtliche Sicherheit.
Zum einen profitieren Sie von einer schnellen und verlässlichen Einschätzung, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist. Die Experten kennen die aktuellen Förderprogramme im Detail und wissen genau, welche Maßnahme zu welchem Programm passt – inklusive aller formalen Anforderungen. Darüber hinaus übernehmen sie die komplette Antragsabwicklung für Sie: von der Förderfähigkeitsprüfung über die Erstellung und Einreichung der Anträge bis hin zur Kommunikation mit Behörden und dem Verwendungsnachweis. Das spart Ihnen nicht nur Zeit und Aufwand, sondern reduziert auch das Risiko formaler Fehler, die zur Ablehnung oder zu Verzögerungen in der Abwicklung führen könnten.
Kurz gesagt: Sie erhalten kompetente Unterstützung aus einer Hand, erhöhen Ihre Erfolgschancen deutlich und können sich gleichzeitig auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.
Im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft werden Maßnahmen gefördert, die zu einer Energie- und ressourcenbezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4) oder zur Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6) beitragen. Je nach Modul kommen verschiedene Küchengeräte infrage. Für alle RATIONAL-Kochsysteme gibt es eine passende BAFA-Fördermöglichkeit. Konkret bedeutet das: iCombi Pro, iCombi Classic, iHexagon und iVario aus dem Portfolio von RATIONAL sind förderfähig.
Wichtig zu wissen: Die Förderung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab – ein Anspruch besteht daher nicht automatisch.
Die förderfähigen Investitionskosten beziehen sich auf den Austausch Ihrer bestehenden Küchentechnik. Das Mindestinvestitionsvolumen für Modul 4 beträgt 10.000 Euro, für Modul 6 liegt es bei 2.000 Euro.
Grundsätzlich sind auch alle Nebenkosten förderfähig, die für den Betrieb der Kochsysteme notwendig sind. Die förderfähigen Nebenkosten dürfen jedoch maximal 30 % der Kosten für den Erwerb der Anlage betragen.
Die Montagekosten der Neugeräte sind ebenfalls förderfähig, die Kosten für die Demontage und Entsorgung der Altanlagen hingegen nicht.
Auch das Honorar der Veit-Ingenieure kann grundsätzlich gefördert werden. Allerdings betragen die förderfähigen Kosten von Dienstleistungen maximal 2% der Investitionssumme der Anlage. Somit wird dieser Betrag in der Regel eher gering ausfallen.
Die Höhe der Förderung hängt von der gewählten Maßnahme sowie von der Größe Ihres Betriebs ab.
Im Rahmen von Modul 4 (Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen) erhalten mittlere Unternehmen einen Zuschuss von 10 % und kleine Unternehmen 15 % der Investitionskosten. Voraussetzung ist, dass Bestandsgeräte durch neue Elektrogeräte ersetzt werden, die nachweislich energieeffizienter sind. Das Mindestinvestitionsvolumen für diese Maßnahme beträgt 10.000 Euro.
Modul 6 (Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen) richtet sich ausschließlich an kleine Unternehmen. Hier werden 33 % der förderfähigen Kosten übernommen, wenn ein Gasgerät durch ein neues Elektrogerät ausgetauscht wird. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro.
Für die Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen gilt die KMU-Definition der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission.
So profitieren Sie von der Expertise unserer Fördermittelspezialisten und sichern sich die BAFA Förderung für Ihre neuen Küchengeräte:
Sobald die Anlage installiert und abgerechnet ist, muss im Rahmen des Verwendungsnachweises auch ein Entsorgungsnachweis beim BAFA eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis ist Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung an den Kunden. Aktuell kann die Entsorgungsbestätigung noch sehr formlos erfolgen. Grundsätzlich darf die Anlage auch veräußert werden. In diesem Fall reduziert sich jedoch der förderfähige Betrag um den erzielten Verkaufserlös.
Den Förderantrag müssen Sie nicht selbst direkt bei der Behörde stellen, sondern das übernehmen die RATIONAL-Fördermittelexperten bei den Veit-Ingenieuren für Sie. Die Veit-Ingenieure kümmern sich für Sie um die komplette Antragstellung und reichen alle Unterlagen bei der zuständigen Förderstelle ein. So sind Sie auf der sicheren Seite und sparen Zeit und Aufwand.
Die Bearbeitungszeit kann variieren. In der Regel erhalten Sie die Rückmeldung der Behörde innerhalb eines Monats nach Antragstellung. Die bisherigen Erfahrungswerte der Veit-Ingenieure bestätigen diesen Richtwert. Nach Einreichung aller erforderlichen Dokumente erfolgt die Auszahlung des Förderbetrags üblicherweise innerhalb von drei Monaten.
Die RATIONAL-Fördermittelexperten empfehlen, frühzeitig mit der Antragstellung zu beginnen, um Verzögerungen möglichst zu vermeiden.
Bisher wurden alle BAFA-Anträge, die die RATIONAL-Fördermittelexperten nach einer Ersteinschätzung gestellt haben, positiv bewilligt.
Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme bei der BAFA gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, der direkt mit der Ausführung zusammenhängt. Planungsleistungen dürfen hingegen bereits vor Antragstellung erfolgen.
Nein, eine rückwirkende Antragstellung für die BAFA-Förderung ist leider nicht möglich. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme eingehen.